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Gefahrenabwehrverordnung


Wie in den meisten Städten Deutschlands gibt es auch in der Stadt Landau/Pfalz eine

„Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehrverordnung)“,

die seit dem 12. Mai 1999 Gültigkeit hat und im Internet direkt auf der Webseite der Stadt Landau nachgelesen werden kann:

Download: Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Landau

Es stellt sich nun die Frage, warum sich die Stadt Landau so schwer tut, ihre eigenen Verordnungen auch umzusetzen und zu kontrollieren. Trotz vieler Hundeattacken und Übergriffen auf Menschen und Tiere, sowie auch mehrerer eindeutiger Hinweise (teilweise mit Bildern), daß viele Hundehalter diese Verordnung bewußt ignorieren und ihre Hunde in bewohnten Gebieten frei laufen lassen, ist bisher keine spürbare Verbesserung dieser Situation erkennbar.

Eigentlich jedoch sollte die Gefahrenabwehrverordnung genau hierzu beitragen. Es heißt klar beschrieben unter §2 „Gebote und Verbote“ Punkt 7:

„Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist es verboten …..
…. Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen, sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen. Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind sie an kurzer (d.h. max. 1,50 m langer) Leine zu führen. …“

Nach §6 „Zuwiderhandlungen“ handelt jeder ordnungswidrig, wer entgegen dieser Bestimmung vorsätzlich oder fahrlässig handelt.

In seiner Sitzung vom 03.02.2015 hat der Stadtrat Landau/Pfalz beschlossen, die Gefahrenabwehrverordnung unter anderem wie folgt zu erweiteren, gültig ab dem 01.03.2015:

…. Außerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur unangeleint geführt werden, wenn jederzeit so auf sie eingewirkt werden kann, daß eine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgeschlossen ist. …“

Diese Absätze in der Gefahrenabwehrverordnung beschreiben eindeutig das Verhalten und die Unrechtmäßigkeit derjenigen, die verantwortungslos ihre Hunde in öffentlichen Parks und Einrichtungen unangeleint laufenlassen.

Bei unserer eigenen Erfahrung wurde gleich 2-fach gegen diese Verordnung verstoßen. Zum einen wurde der angreifende Hund nicht angeleint und zum anderen wurde er von einem nicht geeigneten Führer begleitet.

Daß nicht immer und überall 100%ig kontrolliert werden kann, ist nachvollziehbar und verständlich. Jedoch darf es auch nicht so sein, daß nur wenig oder gar nicht kontrolliert wird.

Daß dies in der Vergangenheit der Fall war, zeigen leider die Reaktionen und Argumente der Hundebesitzer, die wir auf ihren freilaufenden Hund angesprochen haben.

Es gibt kaum eine Situation oder Gegebenheit, wo nicht ein Hundebesitzer seinen Vierbeiner ohne Kontrolle und ohne Leine laufen läßt.

Sei es an einer sehr befahrenen Hauptstraße, direkt am Krankehaus, wo sich Patienten erholen und ausruhen möchten, mitten in bewohnten Gebieten oder in der Innenstadt mit großem Personenaufkommen und in unmittelbarer Nähe von kleinen Kindern. Die Verantwortungslosigkeit so mancher Hundehalter scheint keine Grenzen zu kennen.

Ist es bewußt, oder Unwissenheit oder einfach nur Dummheit, daß diese Hundehalter solche Gefahrensituationen erschaffen und provozieren? Wir wissen es nicht, denn in den seltensten Fällen kann man mit diesen Menschen in ein vernünftiges Gespräch kommen und Lösungen diskutieren.

Mitten in der Innenstadt

Mitten in der Innenstadt bei regem Menschentreiben läßt diese unverantwortliche Hundehalterin ihren Vierbeiner ohne Leine laufen, und in unmittelbarer Nähe eines kleinen Kindes (linker Bildrand).

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