2013 - 2014




06.06.2014


Zeitungsartikel "Die Rheinpfalz" 06.06.2014
"Zieh Leine ..."

(zum Thema "Landauer Polizei ignoriert freilaufenden Rottweiler im Wohngebiet")


Kommentar:

Leider zeigt dieser Artikel und die Stellungnahme von Polizei und Ordnungsamt, daß es hier eigentlich gar nicht mehr um die Sache als solches geht, sondern einfach nur darum, eine lästige Beschwerde eines Bürgers herunter zu spielen und diesen als Lügner darzustellen.

Uns ist es jetzt leider schon mehrfach passiert, daß unsere Aussagen ignoriert und als unwahr dargestellt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Stadt Landau so agiert. Vermutlich will man sich in der Öffentlichkeit keine Blöße geben und mögliche Zusatzarbeit vermeiden, obwohl sogar das Tierheim die Problematik von freilaufenden Hunden bestätigt hat.

Fakt jedoch ist, daß wir selbst 50 Minuten vor Ort waren und dies auch durch andere Beobachter bestätigen lassen können. Wo hier „unmittelbar“ nach unserem Anruf jemand erschienen sein soll, wissen wir nicht. Offensichtlich gibt es unterschiedliche Auffassungen in der Wahrnehmung und Beurteilung der Situation und wie das Wort "unmittelbar" definiert werden soll.

Die Stadt Landau legt wohl keinen besonderen Wert auf die Einhaltung der eigenen Vorschriften (Gefahrenabwehrverordnung). Es ist für die Stadt Landau sehr beschämend, in solch einer Art und Weise mit seinen Bürgern umzugehen, Hauptsache man steht selbst gut da. Dies hat aber mit bürgernaher Politik nicht mehr im Geringsten etwas zu tun und bestätigt einmal mehr all die unverantwortlichen Hundehalter, die über die Obrigkeit in Landau lachen und nur noch Hohn und Spott übrig haben.



28.04.2014


Landauer Polizei ignoriert trotz Hinweis freilaufenden Rottweiler im Wohngebiet


In Landau-Godramstein läuft seit einiger Zeit ein Rottweiler frei im Wohngebiet zwischen Bahnhof und Sportplatz frei herum ohne daß sein Besitzer zu sehen ist. Der Rottweiler ist schon mehrfach von mehreren Personen und schon 2x von uns gesehen worden.

Am Montag, 28.04.2014 war es wieder einmal soweit. Der Rottweiler lief frei an der viel befahrenen Bahnhofstraße herum. Und wieder war kein Besitzer weit und breit zu sehen.

Das Unfaßbare dabei jedoch war das Verhalten der Landauer Polizei. Gegen 18.50 Uhr haben wir die Polizei wegen des Rottweilers angerufen. Ein schon bei dem Telefonat desinteressiert klingender Beamte fragte, ob er gefährlich aussehe und er müsse erst einmal beim Ordnungsamt nachfragen. Wir haben diesen Beamten darauf hingewiesen, daß ein Rottweiler grundsätzlich gefährlich und gerade an einer viel befahrenen Straße unberechenbar werden kann. Auch dies hat diesen Polizisten offensichtlich nicht sonderlich interessiert.

Fakt war, daß wir eine dreiviertel Stunde gewartet haben ohne daß irgendein Polizist oder ein Beamter des Ordnungsamtes vor Ort waren. Während dieser Zeit sind mehrere Jogger und auch Erwachsene mit Kleinkindern an dieser Stelle vorbei gekommen. Wir möchten uns nicht vorstellen, was hier alles hätte passieren können.

Die ureigenste Aufgabe des Ordnungsamtes und der Polizei ist die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der Bürger. Diese Aufgaben sind hier vollkommen ignoriert und mißachtet worden. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob dieser Rottweiler nun gefährlich aussieht oder nicht oder ob er „etwas macht“ oder ob er „nichts macht“. Tatsache ist, daß man bei einem Hund grundsätzlich nie sicher sein kann, daß er friedlich bleibt, zumal im Straßenverkehr immer Situationen entstehen können, die das Tier verunsichern und deshalb aggressiv reagieren läßt. Und wo ein Rottweiler zubeißt, bleibt in der Regel nicht viel übrig.

Zudem besteht in Landau eine Gefahrenabwehrverordnung, die die Stadt Landau selbst erlassen hat und in der eine zwingende Anleinpflicht innerhalb bewohnter Gebiete klar und unmißverständlich festgeschrieben ist. Alleine aufgrund dieser Tatsache hätte die Polizei oder das Ordnungsamt reagieren müssen. Jedoch Fehlanzeige!

Uns wundert es nicht, daß es viele Hundehalter gibt, die über das Ordnungsamt nur lachen und trotz bestehender Vorschriften und Regeln bewußt dagegen verstoßen und ihre eigenen Regeln machen. Und die Stadt Landau schaut nur zu und unternimmt nichts.

Wie immer muß offensichtlich erst etwas passieren und selbst dann wird unsere Obrigkeit noch tatenlos zuzusehen.





24.09.2013


Zeitungsartikel "Die Rheinpfalz" 24.09.2013
"Ein Ort für Hunde und Hundehalter"


Kommentar:

Der Wunsch und die Zustimmung zu einer Hundewiese in Landau besteht ganz offensichtlich bei sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern.

Solch eine eingegrenzte Fläche bietet die ideale Alternative zu den Gebieten in Landau, in denen berechtigterweise die Anleinpflicht besteht. Auf dieser Hundewiese können alle Hundehalter, die ihre Argumente gegen die Anleinpflicht nicht aufgeben möchten, ihren Hund frei rennen lassen ohne daß es zu einer ungewollten und überraschenden Gefährdung für andere Menschen oder Tiere kommt.

Jeder, der auf diese Hundewiese kommt tut dies freiwillig und weiß, daß hier die Vierbeiner ohne Leine laufen.

Wir haben bereits eine entsprechende Anfrage an unseren Oberbürgermeister Schlimmer gerichtet. Die Antwort auf unsere Anfrage fiel aber leider sehr enttauschend aus.
Mehr dazu können sie hier nachlesen.



11.09.2013


Zeitungsartikel "Die Rheinpfalz" 11.09.2013
"Hunde müssen in sauren Apfel beißen"


Kommentar:

Der Artikel in der Rheinpfalz „Hunde müssen in sauren Apfel beißen“ (11.09.2013) verdeutlicht eindrucksvoll, wie gespalten die Ansichten und Meinungen von Hundehalter und wie unterschiedlich die Interessen von Haltern und Nichthaltern bzw. öffentlichen Behörden sind. Deshalb sind wir der Meinung, daß sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und vernünftig über eine Lösung diskutieren sollten.

Prinzipiell geben wir Frau Ireland recht, daß ein Hund artgerecht gehalten werden soll und daß ein treuer Begleiter für einen Menschen auch eine wichtige soziale Komponente darstellen kann. Es darf dabei aber nie vergessen werden, daß ein Hund bei falscher Haltung (und dabei meinen wir nicht die Anleinpflicht) zu einer Gefahr für die Öffentlichkeit werden kann. Trotz der Liebe zu unseren Hunden muß das Wohl eines Menschen dabei immer Vorrang vor den Bedürfnissen eines Tieres haben. Frau Ireland beschreibt dies auch in ihrem Artikel und befürwortet die Anleinpflicht in bewohnten Gebieten. Außerhalb bewohnter Gebiete und Ortschaften besteht ja heute schon keine Anleinpflicht.

Aus diesem Grund ist auch die Haltung der Stadt Landau nachvollziehbar, in der viele Hunde als unberechenbar eingestuft werden, was sich leider auch schon viel zu oft bewahrheitet hat.

Daß die Anleinpflicht in der Gefahrenabwehrverordnung geregelt ist, heißt dabei nicht automatisch, daß ein Hund nur als Sache betrachtet wird. Seit 1990 ist im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB in §90 und §90a verankert, daß ein Tier als Lebewesen zu behandeln ist, und nicht als Sache.

Um trotzdem unseren Vierbeinern eine weitest gehende artgerechte Haltung zu ermöglichen, haben wir schon den Punkt aufgegriffen, den Frau Ireland anspricht, eine abgegrenzte Hundewiese in Landau, auf der sich jeder Hund ohne Leine austoben kann ohne daß Menschen dabei gefährdet werden können. Ein entsprechendes Schreiben haben wir bereits an unseren Oberbürgermeister Schlimmer gerichtet. Eine Rückmeldung steht noch aus.

Solch eine Hundewiese läßt sich aber nur dann realisieren, wenn alle Beteiligten, Anleingegner, Anleinbefürworter und die Stadt Landau an einem Strang ziehen. Je mehr Unterstützung eine solche Initiative erhält, um so größer sind die Chancen auf Erreichung des Ziels.



02.09.2013


2 Zeitungsartikel "Die Rheinpfalz" 02.09.2013

"Risiko für die Mitmenschen"
"Tretminen sind eine Zumutung"


Die beiden Artikel als Reaktion auf die Veröffentlichungen vom 15.08.2013 und 22.08.2013 zeigen einmal mehr, daß sich viele Mitmenschen Gedanken um die Anleinpflicht und die Verantwortung der Hundebesitzer machen und eine deutliche Verbesserung der momentan bestehenden Situtation wünschen.



22.08.2013


Zeitungsartikel "Die Rheinpfalz" 22.08.2013
"Kein Verständnis für Anleinpflicht"


15.08.2013


Zeitungsartikel "Die Rheinpfalz" 15.08.2013
"Abgrenzung führt zu Konflikten"


Kommentar:

Die Artikel in der Rheinpfalz „Abgrenzung führt zu Konflikten“ (15.08.2013) und „Kein Verständnis für Anleinpflicht“ (22.08.2013) zeigen leider wieder einmal mehr, daß manche Hundehalter noch nicht verstanden haben, worum es eigentlich geht.

Offensichtlich liegen hier große Probleme darin, die richtigen und wichtigen Prioritäten zu setzen. Es wird ständig über die Bedürfnisse der Hunde gesprochen, die zweifelsohne natürlich auch vorhanden sind. Was jedoch komplett außer acht gelassen wird und keinerlei Erwähnung findet, ist das potentielle Risiko, daß Menschen angegriffen und verletzt werden können. Wir fragen uns, was diesen Hundehaltern wichtiger ist, das Wohl ihres Tieres oder die Gesundheit eines Menschen.

Wir selbst haben auch 2 Hunde, die auch Hund sein sollen und dürfen. Dabei vergessen wir aber nie unsere Verantwortung unseren Mitmenschen gegenüber, die immer an erster Stelle steht.

Auch zeigt die Argumentation in vielen Aussagen mancher Hundebesitzer, daß sie vermutlich noch nie eine Hundeschule von innen gesehen haben.

Wer sich einen 30kg-Hund zulegt, von dem er weiß, daß er ihn nicht halten kann, hat schlichtweg die falsche Wahl getroffen. Und es ist doch schon vorprogrammiert, daß es hier in der Öffentlichkeit beim Gassi-Gehen Probleme geben wird. Und Konflikte entstehen nicht durch Abgrenzung, sondern durch mangelnde, falsche oder gar nicht vorhandene Hundeerziehung. Wenn ein Hund an einer Leine (ob Flexileine oder normale Leine) zieht und zerrt, dann hat der Hundehalter in der Erziehung etwas falsch gemacht. Ein gut erzogener Hund zieht und zerrt nicht an der Leine! So etwas lernt man in einer Hundeschule, sofern man eine besucht hat.

Wir sind auch für ausreichend Auslauf unserer Vierbeiner, aber nur da, wo es erlaubt ist, z.B. im freien Feld außerhalb von bewohnten Gebieten. Das größte Problem liegt darin, daß sehr viele Hundehalter glauben, ihren Hund im Griff zu haben, was aber selten der Realität entspricht. Ein Hundebesitzer, der seinen Vierbeiner im Griff hat, kann diesen im Feld frei laufen zu lassen. Ein gut erzogener Hund ist immer abrufbar und gehorcht, selbst wenn er gerade einem Vogel oder einem Hasen nachrennt. Auch dies lernt man in einer Hundeschule.

Letztendlich fragen wir uns aber, warum diese ganze Diskussion über Leinenpflicht „dafür“ oder „dagegen“ überhaupt geführt wird.

In der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Landau ist die Leinenpflicht ganz klar geregelt. Und an Verordnungen hat man sich nun mal zu halten. Wenn auf einer Straße ein Tempolimit von z.B. 80 km/h vorgeschrieben ist (StVO), dann hat man sich daran zu halten. Halten wir uns daran, ist alles ok. Halten wir uns nicht daran und werden geblitzt, dann haben wir für unser Fehlverhalten gerade zu stehen. Und nichts anderes gilt auch für die Anleinpflicht für Hunde (wobei es auch genügend Menschen gibt, die sich nicht an Tempolimits auf Straßen halten).

Leider ist es schon viel zu oft zu Übergriffen von Hunden auf Menschen gekommen mit teils schweren Verletzungen bis hin zu Todesfällen, und daß es eine Gefahrenabwehrverordnung mit einer Leinenpflicht für Hunde gibt, hat deshalb mit Sicherheit seine Gründe und Berechtigung. Wenn aber jeder seinen eigenen Weg geht und sich eigenmächtig über bestehende Verordnungen hinwegsetzt und diese ignoriert, dann haben wir nur noch Chaos.

Darüber sollten sich die Anleingegner ebenfalls einmal Gedanken machen.



17.07.2013


Die Stadt Landau/Pfalz scheint offenbar die Anliegen ihrer Bürger nun ein wenig ernster zu nehmen und zeigt eine öffentliche Reaktion mit einer Mitteilung in der Zeitung "Die Rheinpflalz" vom 17.07.2013, in der alle Hundebesitzer dazu aufgefordert werden, ihre Hunde anzuleinen und Hundekot zu beseitigen.

Der Aufruf in der Zeitung ist eine nochmalige Veröffentlichung dieser Aufforderung, die bereits seit dem 21. Juni 2013 auf der Webseite der Stadt Landau/Pfalz nachgelesen werden kann.

Die zunehmende Zahl von Beschwerden beim Ordnungsamt zeigt, daß sich viele Bürger mit diesem Problem konfrontiert sehen. Und die betreffenden Hundehalter sollten sich Gedanken machen, daß ihr Verhalten nicht korrekt ist und geändert werden muß.


Stadt Landau 21.06.2013
Aufruf an alle Hundebesitzer - Anleinpflicht für Hunde

Zeitungsartikel "Die Rheinpfalz" 17.07.2013 "Vierbeiner an die Leine"



(C) 2013-2024 der-macht-nichts.de / Wittauer - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken